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Hallo,
ich hab noch einen SV50 der mal als Mofa zugelassen war. Nun ist mein Junior bald soweit und dürfte den fahren.
Leider ist die Drossel komplett ausgebaut worden.
Hat vielleicht noch jemand eine gebrauchte komplette Drossel?
Eingebaut war eine von Alpha Technik mit der Bezeichnung 12-111000-371
Hätte ja sein können, das noch jemand eine liegen hat. Ich hatte bevor ich mein Teilelager entsorgt hab, auch noch ein paar Drosseln auf Lager gehabt. Leider nur nicht mehr daran gedacht, das ich die selbst noch brauchen könnte...
Hallo flash,
hab' ich noch eine - müsste auch Alpha Technik sein - Mofa-Tasche ist auch dabei, aber die braucht man nun nicht mehr - siehe unten.
War verbaut in einer Hercules SR50 Bj. 1994
Bei Interesse bitte melden, dann schau ich genau nach und schicke Bilder von allem. Bitte mit Preisvorschlag.
Gruß Henry
1. Angleichung an EU-Recht
Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).
Somit können in Zukunft auch FmH 25 mit einer Zweiersitzbank auf den Markt gebracht und legal mit einer Prüfbescheinigung geführt werden.
FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:
“zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:”
“Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.“